Änderungen bei Allgemeinen Genehmigungen des BAFA - zoll-export.de
AKTUELLES

Änderungen bei Allgemeinen Genehmigungen des BAFA

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Um Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits bestehende nationale Allgemeine Genehmigungen überarbeitet und fünf neue Allgemeine Genehmigungen erteilt. Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen sind am 01.09.2023 in Kraft getreten.

Die Wirtschaftsbeteiligten werden gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt
sind, und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren.

Daneben werden mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
  • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre.

(Quelle: BAFA-Newsletter:
Exportkontrolle Aktuell September 2023)

JETZT ABONNEMENT ANFORDERN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung