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Aktualisierung der Ausfuhrliste

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Die Aktualisierung der Ausfuhrliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck erfolgte im Zuge der  16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (26.10.2020). Die Liste erfasst Güter, die nur mit Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Unter die Verordnung fallen damit auch für Güter, die für militärische Zwecke entwickelt wurden. Darunter

  • Waffen
  • Munition
  • Rüstungsmaterialien

Im Zuge der Aktualisierung der Ausfuhrliste werden die Anhänge I, II a bis II g und IV (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) erneuert. Dabei legt der Anhang I eine einheitliche Güterliste fest, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt. Dazu zählen dann Güter mit doppeltem Verwendungszweck („DualUse-Güter“), für die bei der Ausfuhr aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht. Die Delegierte Verordnung tritt voraussichtlich Mitte Dezember 2020 in Kraft.

(Quelle: www.bafa.de Beitrag vom 29.10.2020)

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