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Allgemeines Präferenzsystem (APS): Änderung der Länderliste

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Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) hat zum Ziel, bestimmten Entwicklungsländern Zollpräferenzen zu gewähren. Dazu berechtigt sind in erster Linie Länder, die bedürftig sind und über keinen anderen präferenziellen Zugang zum EU-Markt verfügen.

Einmal im Jahr gibt es eine Prüfung dieser Liste der begünstigten Länder. Im Zuge dessen gibt es sowohl allgemeine Änderungen als auch Aktualisierungen der Länderliste. Die Kriterien hierfür gelten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012. Wenn eine der beiden nachfolgend genannten Eigenschaften für ein Land zutrifft, kann es nicht mehr Teil der Liste sein:

  • Länder, die von der Weltbank in drei Jahren in Folge als Land mit hohem oder mittlerem Einkommen kategorisiert wurden. Diese Länder können nicht im Allgemeinen Präferenzsystem geführt werden.
  • Länder, für die andere präferenzielle Marktzugänge bestehen und für die dieselben Zollpräferenzen gelten wie bei APS oder sogar bessere.

Die Prüfung ergab, dass Armenien ab dem 01.01.2022 nicht mehr Teil der Liste des Allgemeinen Präferenzsystems sein wird , da das Land von 2018 bis 2020 als Land mit mittlerem/hohem Einkommen galt.

Ebenfalls nicht mehr Teil der Liste ist Vietnam mit Wirkung zum 01.01.2023. Denn zwischen Vietnam und der EU besteht ein Freihandelsabkommen, welches bereits im August 2020 in Kraft trat.

(Quelle: www.gtai.de, EU Customs & Trade News)

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