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Anerkennung von Handelsurteilen zwischen EU-Ländern und globalen Handelspartnern
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Die Europäische Union (EU) und 44 Handelspartner haben am 03.07.2019 das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen angenommen.
Nach der Ratifizierung wird das Übereinkommen die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen durch die Gerichte der Unterzeichnerstaaten erleichtern. Urteile eines französischen Gerichts müssten dann beispielsweise durch ein chinesisches Gericht anerkannt und vollstrecket werden.
(Quelle: ec.europa.eu/germany; PM vom 03.07.2019)