Bekanntmachung zu Zolllagern (Aufhebungen) - zoll-export.de
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Aufhebung Bekanntmachung zu Zolllagern vom März 2020

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Der Bundesanzeiger (BAnz) vom 18.06.2020 hat mit einer Bekanntmachung eine vom 06.03.2020 (im BAnz AT 23.03.2020 B4 erschienen) stammende Bekanntmachung wieder aufgehoben. Grund dafür war die vierte Änderung der Bekanntmachung zu Zolllagern und der Lager in Freizonen. Demnach sind Waren, die für die Lagerung von nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechenden Waren zugelassen sind, wieder aufgehoben. Veranlasst und damit aufgehoben hat dies das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die im März veröffentliche und nun aufgehobene Bekanntmachung betraf Änderungen der Abschnitte „Hamburg“ und „Niedersachsen“.

(Quelle: BAnz AT 18.06.2020 B3)

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