Freihandelsabkommen mit Vietnam: REX-System - zoll-export.de
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Freihandelsabkommen mit Vietnam – REX-System

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Im Freihandelsabkommen mit Vietnam sind verschiedene Vorgaben festgehalten, die Ursprungszeugnisse betreffen. Dies thematisiert eine Mitteilung für Ausführer, die im Amtsblatt C 196/16 vom 11.06.2020 erschien. Die Mitteilung erläutert, welche Ursprungsnachweise die Inanspruchnahme der Zollpräferenzbehandlung erfordert.

Der Mitteilung zufolge gilt für die Ausfuhr nach Vietnam Folgendes:

„[…] erhalten Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Union (EU) bei der Einfuhr nach Vietnam die Zollpräferenzbehandlung nach dem Abkommen, sofern eine Erklärung zum Ursprung eines ermächtigten Ausführers oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6 000 Euro vorgelegt wird.“

Auf der anderen Seite weist eine Fachmeldung des deutschen Zolls vom 26.06.2020 jedoch darauf hin, dass die deutsche Sprachfassung dieser Mitteilung eine Erklärung zum Ursprung von „ermächtigten Ausführern“ nennt (www.zoll.de). Dabei handle es sich jedoch um einen Übersetzungsfehler. Denn die englische Sprachfassung verwende den Begriff „registered exporters“.

(Quellen: Amtsblatt der Europäischen Union C 196/16 vom 11.06.2020; www.zoll.de)

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