AKTUELLES

Auswirkungen der Russlandsanktionen auf Altverträge

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Die Auswirkungen der Russlandsanktionen auf Altverträge sind weitreichender als zunächst erwartet. Laut aktuellen Angaben gelten die neuen Sanktionen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für Bestands- und Neugeschäfte. Dadurch wirken sich die Sanktionen umfänglich auch auf Altverträge aus. In bestimmten Fällen ist noch erlaubt, dass Verträge, die Firmen bereits vor Inkrafttreten der neuen Sanktionen abgeschlossen haben, erfüllbar sind. Außerdem besteht für Verträge, die Firmen vor dem 26.02.2022 geschlossen haben, eine Altvertragsregelung, wonach die Vertragserfüllung (Lieferung) weiterhin möglich sein kann. Dies trifft potentiell auch auf Verträge mit Belarus zu. Bitte klären Sie mit dem BAFA, ob dies für Ihre Verträge in Frage kommt. Ein Genehmigungsantrag ist vor dem 01.05.2022 einzureichen. Dementsprechend gelten vor Inkrafttreten der Sanktionen erteilte Genehmigungen nicht mehr. Denn diese werden überlagert und besitzen daher keine Gültigkeit mehr.

(Quelle: www.stuttgart.ihk24.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung