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Sanktionen gegen Russland und Belarus

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Aufgrund der fortschreitenden militärischen Invasion der Ukraine hat die EU bereits am 09.03.2022 eine Erweiterung der Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt. Dementsprechend ergänzen die Sanktionen die seit dem Jahr 2014 bestehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus. Nun wurden die folgenden neuen Rechtsvorschriften erlassen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/396: 160 neue Personen sind auf die Sanktionsliste der EU. Darunter 146 Mitglieder des Föderationsrats der Russischen Föderation sowie 14 Oligarchen und Geschäftsleute, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren wurden und die nicht mehr in das Hoheitsgebiet der EU einreisen dürfen.
  • Verordnung (EU) 2022/394: Restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern für die Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland. Darunter fallen nun auch Kryptowerte (gem. Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Für Belarus gelten die folgenden konkreten Sanktionen:

  • Verordnung (EU) 2022/398: Diese Verordnung bezieht sich auf die Erweiterung der Sanktionen gegen Belarus. Demnach werden die belarussischen Banken Belagroprombank und die Dabrabyt sowie die Entwicklungsbank der Republik Belarus teilweise vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen.
  • Transaktionen mit der Zentralbank, die mit der Vewaltung von Vermögenswerten und öffentlichen Finanzmitteln zu tun haben, werden verboten. Ebenso die Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an EU-Handelsplätzen. Dies gilt ab dem 12.04.2022.
  • Die Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU werden massiv eingeschränkt und die Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten für Belarus wird verboten.

(Quelle: www.dihk.de)

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