BAFA verlängert alle Allgemeinen Genehmigungen (AGG) - zoll-export.de
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BAFA verlängert Allgemeine Genehmigungen (AGG)

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Das BAFA verlängert alle Allgemeinen Genehmigungen (AGG) abgesehen von der AGG Nr. 28. Diese gilt bereits zum aktuellen Zeitpunkt bis zum 31.03.2023. Gemäß der Bekanntgabe werden die AGG Nr. 12 bis 17 sowie Nr. 30 bis zum 31.03.2023 verlängert. Die AGG Nr. 18 bis 27 werden bis zum zum 30.09.2022 verlängert.

(Quelle: www.bafa.de)

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