AKTUELLES
CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 in Kraft
Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com
Die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichsystems ist am 17.05.2023 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 01.10.2023. Davon betroffen sind Produkte, deren Herstellung besonders energieintensiv ist, wie z. B. Zement,Eisen und Stahl. Einführer solcher Waren unterliegen dann bestimmten Verpflichtungen.
Hinweis der Redaktion: Details zu der Verordnung finden Sie im Titelthema der August 2023 Ausgabe.
(Quelle: www.zoll.de;Fachmeldung vom 21.06.2023)