CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 in Kraft - zoll-export.de
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CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 in Kraft

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Die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO-Grenzausgleichsystems ist am 17.05.2023 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 01.10.2023. Davon betroffen sind Produkte, deren Herstellung besonders energieintensiv ist, wie z. B. Zement,Eisen und Stahl. Einführer solcher Waren unterliegen dann bestimmten Verpflichtungen.
Hinweis der Redaktion: Details zu der Verordnung finden Sie im Titelthema der August 2023 Ausgabe.

(Quelle: www.zoll.de;Fachmeldung vom 21.06.2023)

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