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11. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

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Vertreter der EU-Länder einigten sich am 21.06.2023 in Brüssel auf das 11. Sanktionspaket gegen Russland. Es soll die Durchsetzung der Sanktionsmaßnahmen verbessern. In der Folge wurden die Verordnungen (EU) 2023/1214 und 2023/1215 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1216 verabschiedet, erschienen im Amtsblatt L 159I vom 23.06.2023.

Es sind u. a. folgende Maßnahmen zu beachten (Ausschnitt):
Handelsmaßnahmen

  • Neues Instrument gegen Umgehungen: Der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien in bestimmte Drittländer können beschränkt werden Ausweitung des Durchfuhrverbots auf bestimmte sensible Güter (z. B. fortgeschrittene Technologien, Luftfahrtgüter), die aus der EU über Russland in Drittländer ausgeführt werden.
  • Listung von 87 weiteren Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Dies betrifft nun auch in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registrierte Organisationen.
  • Ausfuhrbeschränkung von weiteren 15 Arten technologischer Güter
  • Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse
  • Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusfahrzeuge
  • Verbot für bestimmte Arten von Maschinenbauteilen
  • Neustrukturierung des Anhangs für Industriegüter (Produkte, die Beschränkungen unterliegen, werden in einem einzigen Abschnitt zusammengefasst.)

Güterverkehr

  • Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern oder Sattelanhängern, Waren in die EU zu befördern
  • Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für bestimmte Schiffe

(Quelle: www.ec.europa.eu,PM vom 23.06.2023)

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