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Einfuhr von Bio-/Öko-Erzeugnissen aus Drittländern
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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/39 der Kommission vom 10.01.2019 wurden Anhang III und Anhang IV der bisherigen Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert. Von den Änderungen in Anhang III betroffen sind u. a. die Länder Australien, Kanada, Indien, Japan, Neuseeland, Republik Korea.
Die weiteren Änderungen umfassen u. a. Namen und Internetadressen der zuständigen Behörden, einigen Kontrollstellen wurden jedoch auch gestrichen, weil ihnen die Anerkennung entzogen wurde.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 9 vom 11.01.2019; © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2019)