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Neues Merkblatt zu Sammelgenehmigung für Dual-Use-Güter
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues Merkblatt zu Sammelgenehmigungen erstellt. Mit einer Sammelgenehmigung (SAG) können mehrere Ausfuhren und/oder Verbringungen an verschiedene Empfänger und Endverwender in verschiedenen Ländern für einen angegebenen Gesamtwert oder eine Gesamtmenge genehmigt werden. Im Unterschied zum Einzelgenehmigungsverfahren wird jedoch nicht jede einzelne Lieferung durch das BAFA überprüft. Der Ausführer trägt hier die Verantwortung. Das Merkblatt steht ab sofort in der Infothek auf der Internetseite des BAFA zum Download bereit.
(Quelle: www.bafa.de; Merkblatt Sammelgenehmigungen für Dual-Use-Güte)