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EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen

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Am 09.07.2023 haben die EU und Neuseeland ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Mit dem Freihandelsabkommen sollen alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft und die Anforderungen und Verfahren im Bereich der Konformität erheblich abgebaut werden. Eine Neuheit bei diesem Abkommen ist der Fokus auf Nachhaltigkeitsbestrebungen.

Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus den EU sollen einfacher exportiert werden können; bei bestimmten sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Milchprodukte, Rindfleisch) soll es hingegen für die Einfuhren aus Neuseeland in die EU Zollkontingente geben, um einheimische Produkte zu schützen.

Nach der Unterzeichnung wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.

(Quelle: www.germany.representation.ec.europa.eu; PM vom 10.07.2023)

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