EU/Ukraine – restriktive Maßnahmen - zoll-export.de
AKTUELLES

EU/Ukraine – restriktive Maßnahmen

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Mit Beschluss (GASP) 2019/354 des Rates vom 04.03.2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP wurden die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine um ein Jahr verlängert (bis 06.03.2020).

(Quelle: GTAI, www.gtai.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung