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EU/Ukraine – restriktive Maßnahmen
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Mit Beschluss (GASP) 2019/354 des Rates vom 04.03.2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP wurden die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine um ein Jahr verlängert (bis 06.03.2020).
(Quelle: GTAI, www.gtai.de)