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Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Russland
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Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen gegen Russland. Dies hat die EU mit dem Beschluss (GASP) 2020/907 des Rates vom 29.06.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 207/37 bekanntgegeben. Die restriktiven Maßnahmen aus dem Beschluss 2014/512/GASP werden damit um weitere sechs Monate bis zum 31.01.2021 verlängert.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, L 207/3 vom 30.06.20207)