Neue EU-Regeln für den Lkw-Verkehr (Mobilitätspaket) - zoll-export.de
AKTUELLES

Mobilitätspaket: Neue EU-Regeln für Lkw-Verkehr

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Das Europäische Parlament hat sich am 08.07.2020 für die Reform der EU-Kraftverkehrsvorschriften (Mobilitätspaket) ausgesprochen. Dadurch ergeben sich neue EU-Regeln für den Lkw-Verkehr.

Ruhebedingungen für Fahrer
Kraftfahrer sollen durch die Änderungen verbesserte Ruhebedingungen haben. Außerdem sollen sie mehr Zeit zu Hause verbringen können. Denn die wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden dürfen Kraftfahrer dann nicht mehr in einem Fahrzeug verbringen. Mit den neuen EU-Regeln für den Lkw-Verkehr muss der Arbeitgeber eine geeignete Unterkunft mit angemessener Einrichtung zur Verfügung stellen und diese auch bezahlen.

Entsendung von Fahrern
Die neuen Entsendevorschriften sollen Unterschiede zwischen den EU-Ländern vermeiden und eine gerechtere Entlohnung der Fahrer erreichen. Außerdem gelten diese für den Kabotage-Verkehr, den internationalen Verkehr (mit Ausnahme des Transitverkehrs) sowie den bilateralen Verkehr. Damit sind Transporte gemeint, die von einem Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, in ein anderes Land getätigt werden und umgekehrt.

Neue Kabotage-Regeln
Nach den neuen Vorschriften müssen Unternehmen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben, auch in erheblichem Umfang tätig sein. Außerdem verpflichten die neuen EU-Regeln die Fahrer dazu, dass sie alle acht Wochen zur Betriebsstätte des Unternehmens zurückkehren.

(Quelle: www.europarl.europa.eu; Meldung vom 09.07.2020)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung