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EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

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Das EU-Parlament hat sich Anfang Dezember 2022 auf eine vorläufige Regelung über entwaldungsfreie Lieferketten geeinigt. Demnach soll das Gesetz im Zuge der Umsetzung des Green Deals entwaldungsfreie Produkte fördern und dadurch die weltweite Entwaldung, die im Zuge der Produktion stattfindet, minimieren. Für Unternehmen ist es somit bald obligatorisch, besondere und detailierter definierte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehört z. B., dass bestimmte Waren, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, nicht aus nach dem 31.12.2020 entwaldeten oder geschädigten Waldflächen stammen dürfen. Folgende Produkte fallen unter die Regelung:

  • Soja
  • Rindfleisch
  • Palmöl
  • Holz
  • Kakao
  • Kaffee

Damit gilt die Regelung auch für alle Produkte, die aus den oben genannten Rohstoffen hergestellt wurden (z. B. Leder, Möbel, Schokolade).

Firmen, die mit derartigen Produkten zu tun haben, müssen in Zukunft Informationen über das Produkt, die Menge, den Anbieter und das Erzeugungsland zur Verfügung stellen. Im Mittelpunkt steht dabei die Erfassung geografischer Daten, die dann auch in ein europäisches Informationssystem übermittelt werden. Ab Inkrafttreten der Verordnung haben Unternehmen insgesamt 18 Monate lang Zeit, um die neue Vorschrift vollumfänglich umzusetzen. Für KMU sollen ein längerer Zeitraum und spezifische Bestimmungen gelten.

(Quelle: www.dihk.de)

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