EUSt-Aufschubkonto bei wenigen Einfuhrsendungen - zoll-export.de
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EUSt-Aufschubkonto für Unternehmen mit wenigen Einfuhrsendungen

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Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bewilligungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs gem. Art. 110 b) UZK für die Aufschubkontoart „Einfuhrumsatzsteuer – ohne Sicherheitsleistung“ erweitert. Durch dieses EUSt-Aufschubkonto können jetzt auch Unternehmen, die regelmäßig weniger als zwei Einfuhren pro Monat bzw. weniger als 25 Einfuhren pro Jahr machen einen Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs für die Einfuhrumsatzsteuer – ohne Sicherheitsleistung – stellen.

Um ein EUSt-Aufschubkonto in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie Waren einführen, für welche EUSt-Beiträge von 10.000 Euro/Monat bzw. 12.000 Euro/Jahr abzugeben sind. Demgegenüber ist die andere Alternative, wenn sie beabsichtigen, entsprechende Einfuhren durchzuführen.

(Quelle: www.zoll.de)

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