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Ukraine tritt gemeinsamen Versandverfahren bei
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Die Ukraine ist dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Der staatliche Zolldienst der Ukraine hat für Wirtschaftsbeteiligte eine Guidance erstellt, die von der Europäischen Kommission nun veröffentlicht wurde.
(Quelle: www.zoll.de;
Fachmeldung vom 04.09.2023)