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Ukraine tritt gemeinsamen Versandverfahren bei

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Die Ukraine ist dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im  Warenverkehr beigetreten. Der staatliche Zolldienst der Ukraine hat für Wirtschaftsbeteiligte eine Guidance erstellt, die von der Europäischen Kommission nun veröffentlicht wurde.

(Quelle: www.zoll.de;
Fachmeldung vom 04.09.2023)

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