Handels- und Kooperationsabkommen offiziell in Kraft - zoll-export.de
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Brexit: Handels- und Kooperationsabkommen seit 01.05.2021 offiziell in Kraft

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Am 27.04.2021 hat das Europäische Parlament dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich zugestimmt. Das Abkommen ist seit dem 01.01.2021 die Grundlage für den Handel zwischen den beiden Partnern. Seit dem 01.05.2021 ist das Handels- und Kooperationsabkommen offiziell in Kraft.

Das Abkommen umfasst insbesondere Regelungen zu wichtigen Themen wie Energie, Transport und Fischerei. Darüber hinaus sichert es den Zugang des Vereinigten Königreichs zum EU-Binnenmarkt. Zentraler Punkt bei den Verhandlungen war außerdem die Wahrung des Friedens auf der irischen Insel. Das EU-Parlament forderte Großbritannien dazu auf, sich hier an die Bedingungen des unterzeichneten Abkommens inklusive des Protokolls Irland / Nordirland zu halten. Die britische Regierung soll entsprechend keine einseitigen Maßnahmen treffen, die den Frieden des Landes gefährden könnten.

(Quelle: www.europarl.europa.eu)

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