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Zollbefreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern
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Die EU-Kommission DG Taxud (Generaldirektion Steuern und Zollunion) hat die Zollbefreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern verlängert. Die Frist gilt demnach bis zum 31.12.2021 und soll zur Überwindung der SARS-CoV-2-Pandemie in der EU dienen. Die folgenden medizinischen Geräte und Materialen können unter anderem zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei eingeführt werden:
- Atemschutzmasken
- Schutzbekleidung
- Medikamente
- Beatmungsgeräte
- Desinfektionsmittel
Die Europäische Kommission hat dies in einer Erklärung vom 19.04.2021 festgelegt.
Die Indikativ-Liste der EU-Kommission vom 21.01.2021 macht Angaben dazu, welche Materialien als abgabenbegünstigt gelten. Auch Impfstoffe gegen SARSCoV- 2 können unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Für die Einfuhr gibt es nun den Unterlagencode „9DFA – Bevorzugte Einfuhrabfertigung von medizinischem Gerät und Material (Corona-Lage)“. Dieser Code soll die Abfertigung von medizinischen Hilfsgütern erleichtern und beschleunigen.
(Quelle: www.zoll.de)