Import ist mehr als eine Bestellung im Drittland! - zoll-export.de
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT

Import ist mehr als eine Bestellung im Drittland!

Integration der Importabwicklung in die Supply Chain

Text: Katja Seemann | Foto (Header): © Chanakon– stock.adobe.com

Eine Studie der Universität Stanford hat ergeben, dass die Import-Prozesskette aus über 100 Schritten mit verschiedenen internen und externen Beteiligten besteht. Dementsprechend wichtig ist es, ein übergreifendes Verständnis über die Bedeutung des Warenverkehrs über mehrere Grenzen hinweg zu etablieren. Denn Fehler können kostspielig sein.

Auszug aus:

Zoll.Export
Ausgabe Juni 2023
Jetzt Leser/-in werden

Unabhängig davon, ob Sie ein Produkt für Zollzwecke falsch klassifizieren, keine Erklärung für eine Aufsichtsbehörde einreichen oder Waren von jemandem beziehen, der auf einer Sanktionsliste steht: Unternehmen, die Importe nicht gut managen, können mit Strafen belegt werden, eine Unterbrechung der Lieferkette erleiden oder am Ende mit höheren Bezugskosten dastehen als vom Einkauf geplant.

 

Incoterms®: Vorteil oder Stolperfalle?

An einem Kaufvertragsprozess sind meist andere Unternehmensparteien beteiligt als diejenigen, die für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich sind. So kann eine für den Einkauf optimale Vereinbarung bei der Transport- und Importabwicklung mehr Aufwand und Kosten erzeugen als erwartet.

Beispiel: Bei den Incoterms® „DDP/Delivery Duty Paid“ ist der Verkäufer für die Lieferung der Waren verantwortlich, trägt Ausfuhr- und Versandgebühren, kümmert sich um die Einfuhrverzollung und Gebühren und liefert die Waren zum Bestimmungsort. Problematisch dabei: Der Verkäufer ist im Normalfall nicht in der EU ansässig, was er aber sein müsste, um Zollanmelder und vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Oft meldet dann der Spediteur des Verkäufers die Ware im Namen des Käufers an. Er hat jedoch nicht das Recht auf Vorsteuerabzug – wenn das bei einer Umsatzsteuerprüfung auffällt, verteuert sich die Ware um 19 %.

Die Incoterms® haben auch Einfluss auf den Warenwert, weil Nebenkosten des Imports (Transport, Versicherung, Verpackung) dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet oder davon abgezogen werde

Bei Lieferung „EXW/Ab Werk“ umfasst der Transaktionswert nur die Kosten bis zur Bereitstellung der Ware am Verladeort im Versendungsland. Die anschließenden Kosten für Verladung, Beförderung etc. sind nicht enthalten und müssen bis zur EU-Außengrenze berücksichtigt werden. Die Kosten sind vom Zollanmelder zu ermitteln und als Hinzurechnungskosten zu deklarieren. Hier kann es sich lohnen, einen „Free on Board/FOB“-Preis anzufragen, damit der Lieferant die Ware kostenfrei bis an Bord des Abgangshafens liefert.

Selbst wenn der Lieferant den Preis um 150 US-Dollar erhöht, eine Spedition aber für den Transport einen Preis von 350 US-Dollar verlangt, sparen Sie. Sowohl an Transportkosten als auch an Zollgebühren, denn der Gesamtwarenwert ist damit geringer. Liefert der Lieferant die Ware an einen Ort im Inland, beinhaltet der Transaktionswert auch Kosten, die für den Transport von der EU-Außengrenze bis zum inländischen Bestimmungsort entstanden sind, also über den Ort des Verbringens hinausgehen.

Diese Kosten sind für die Zollberechnung aber unerheblich und dürfen abgezogen werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, dass diese Kosten gesondert zum Warenwert ausgewiesen werden. Stellen Sie dementsprechend sicher, dass Ihre Lieferanten entsprechend aufgeschlüsselte Rechnungen stellen.

Ware und Lieferanten kennen

Die Warennummer ist die wichtigste Grundlage für den Import. Für die Einfuhr ist die 11-stellige Codenummer relevant; Zollsätze und der damit zu zahlende Einfuhrzollbetrag hängen von ihr ab. Zudem lässt sichaus der Zolltarifnummer ableiten, ob

  • die Ware Antidumpingregelungen unterliegt,
  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung möglich ist
  • Verbote und Beschränkungen vorliegen.

Ein Antidumpingzoll soll die Einfuhr entsprechender Waren zu Billigpreisen aus Drittländern verhindern. Für kein anderes Land bestehen dabei so viele Maßnahmen wie für China. Betroffene Produkte sind u. a. Edelstahl(produkte), Aluminium, Keramik und E-Bikes. Dementsprechend muss gründlich geprüft werden, ob die Warentarifnummer in den Verordnungen genannt ist. Denn: Ist diese falsch, ändert sich der Zollsatz und es fallen rückwirkend entsprechende Zusatzzölle an, die die Beschaffung massiv verteuern können.

Kontingente ermöglichen die Einfuhr zu einem ermäßigten Zollsatz. Aber nur bis zum Erreichen des festgelegten Einfuhrvolumens, denn dann gilt automatisch der Regelzollsatz. Oder, wie im Falle von Stahlerzeugnissen, sogar auch Zusatzzölle. Zur Nutzung von Kontingenten ist ein Antrag erforderlich. Werden Kontingente im sog. Windhundverfahren von der EU-Kommission verwaltet, steht bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr noch nicht fest, ob das Kontingent überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Die Mitgliedsstaaten übermitteln täglich Daten an die Kommission und bekommen entsprechende Zuteilungen so lange bewilligt, bis das Kontingent erschöpft ist. Rechnen Sie also damit, dass zwischen dem Zeitpunkt der Einfuhr und der Zuteilung im Regelfall zwei Arbeitstage liegen. Auch Zollaussetzungen werden auf Antrag für Rohstoffe, Halbfertigwaren oder in der EU nicht verfügbare Teile gewährt und ermöglichen eine zollfreie Einfuhr ohne Mengenbeschränkung.

Beschränkungen bestehen aktuell u. a. bei der Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Agrarerzeugnissen oder Kulturgütern. Anhand der Einfuhrliste muss geprüft werden, welche Waren betroffen sind, ob Genehmigungen oder Lizenzen eingeholt werden müssen und welche Warenbegleitpapiere verpflichtend vorzulegen sind.

Es reicht aber nicht aus, die Ware zu kennen – auch Ihr Lieferant muss geprüft werden. Denn länderspezifische Verbote oder Genehmigungspflichten können in Kombination mit Warennummern als Teilembargo oder als Totalembargo, das jeglichen Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land untersagt, bestehen. Aktuelles Beispiel sind die Sanktionen gegen Russland. Übrigens: Es muss auch geprüft werden, ob der Absender der Ware (Person, Gruppe, Organisation) einer Einschränkung durch eine EU-Verordnung unterliegt. Dementsprechend sollte die Sanktionslistenprüfung am Anfang einer potenziellen Geschäftsbeziehung, spätestens aber vor der Bestellung, erfolgen.

Es ist eine enge Koordination zwischen Einkaufs-, Logistik-, Compliance- und Zollverantwortlichen erforderlich, damit Sie von den Vorteilen profitieren und die Ware nicht an der EU-Außengrenze stehenbleibt. Nehmen Sie das Thema Warentarifnummer ernst und achten Sie darauf, die 11-stellige Zolltarifnummer zu verwenden.

Mögliche Antidumpingzölle, die teilweise deutlich über 50 % liegen können, können nur anhand der 11-stelligen Codenummer ermittelt werden. Dies kann die gesamte Kostenkalkulation verändern, sodass die Plankosten am Ende nicht mehr den tatsächlichen Kosten entsprechen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Verkaufskalkulation und -margen. Die Nutzung einer falschen Zolltarifnummer kann zu falschen Einfuhranmeldungen und Nacherhebung bis zu Strafen für Steuerhinterziehung führen, wenn Ihnen eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Daher: Ermitteln Sie schon vor Bestellung den 11-steller und übermitteln Sie ihn – wenn Sie die Zollabwicklung nicht selbst machen – auch dem Dienstleister, damit Sie bei Zollprüfungen keine bösen Überraschungen erleben.

 

Wirtschaftlichkeit in der Supply Chain: Mehr als Einkaufspreis und Frachtkosten

Einsparpotenziale zu vernachlässigen heißt, Chancen im Rahmen des Supply-Chain Managements ungenutzt zu lassen. Die Nutzung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung oder relevanter Freihandelsabkommen kann zu spürbaren Importersparnissen und Wettbewerbsvorteilen im Verkauf führen.

Bei der aktiven Veredelung können Waren von außerhalb der EU zollabgabefrei in der EU be- und verarbeitet werden. Die Zollvergünstigung entsteht, wenn Sie Vormaterialien für ein Endprodukt verwenden, das die EU wieder verlässt. Beispiel: Sie führen Einzelteile aus China nach Deutschland ein, bauen sie hier zu einer Maschine zusammen und exportieren das fertige Produkt nach Chile. In diesem Fall zahlen Sie keine Einfuhrabgaben, diese werden nur und erst dann erhoben, wenn die zuvor eingeführten Vormaterialien in den Wirtschaftskreislauf der EU fließen. Gleiches gilt für andere Abgaben und handelspolitische Maßnahmen.

Die Nutzung eines Zolllagers kann Ihrem Unternehmen eine Verbesserung der eigenen Liquidität einbringen, denn es wird nur Ware verzollt, die in der EU verbleibt, und auch erst dann, wenn die Ware dem Zolllager entnommen und in den freien Verkehr überführt wird. Wird eine Ware nach der Einlagerung aus der EU wieder ausgeführt, entsteht keine Zollschuld. Beispiel: Hätten Sie ein T-Shirt aus Asien normal in den freien Verkehr überführt und die fälligen Einfuhrabgaben hierfür entrichtet, müssten Sie es bei der Lieferung in die Schweiz erneut verzollen. Durch die Nutzung des Zolllagerverfahrens sparen Sie die Importkosten ein. Gleichzeitig sind die Waren im Zollager für die Dauer der Lagerung auch frei von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen wie der Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder bei der Berücksichtigung von Kontingenten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der mit der EU abgeschlossenen Freihandels- und Wirtschaftsabkommen spürbar gestiegen. Das ermöglicht es, Waren aus Drittländern zollfrei oder zu verminderten Zöllen einzuführen. Auch die Ausfuhr in Länder mit entsprechenden Abkommen gestaltet sich einfacher und verläuft unter bevorzugten Bedingungen. Entsprechende Handelsvorteile kommen aber nur zum Tragen, wenn die Ware einen entsprechenden Ursprung nachweisen kann.

Die Anforderung und Verwaltung von unterschiedlichen Ursprungsnachweisen bei Lieferanten und die Erstellung eines präferenziellen Ursprungsnachweises ist aber ein ganzheitlicher Prozess, der unternehmensweit Beteiligte wie z. B. auch Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung einbindet. Alle müssen ihren Beitrag leisten, um eine ordnungsgemäße Kalkulation zu ermöglichen und Warenstammdaten, Bezugsquellen und Stücklisten aktuell zu halten.

Denn steigende Preise oder Frachtkosten bei Importware ohne präferenziellen Ursprung, geänderte Vorprodukte oder Stücklisten sowie andere Zulieferer können dafür sorgen, dass Ihre Enderzeugnisse ihre Präferenzeigenschaften verlieren. Dementsprechend müssten Sie gegenüber Ihren Kunden bei neuen Lieferungen auch die ausgestellten Langzeit-Lieferantenerklärungen widerrufen. Ansonsten können sich weitreichende steuer- und strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Der Schlüssel liegt in Vernetzung und Transparenz: Angesichts der Vielzahl an Beteiligten sowie zahlreichen Möglichkeiten für Verzögerungen, rechtlichen Hürden und finanziellen Auswirkungen erfordert der reibungslose Durchfluss der Importlieferkette ein effizientes Prozessmanagement und den Einsatz von Technologie.

Fazit

Noch heute fließen Informationen per Telefon oder E-Mail zwischen einzelnen Beteiligten oder sind nur auf Rückfrage verfügbar. Daten liegen in unterschiedlichen Systemen der Supply Chain, werden aber nicht untereinander ausgetauscht. Im besten Fall benötigen Sie aber ein automatisiertes System, das eine zentrale Datenbank verwendet oder Daten zwischen einzelnen Systemen austauscht, um die gesamte Lieferkette optimal steuern zu können.

Die Verknüpfung der Informationen und der Einsatz von Software inklusive tagesaktuellem Content kann dabei helfen, Waren ordnungsgemäß zu klassifizieren, die Einhaltung der Sicherheits- und Zollvorschriften zu gewährleisten, Zölle und Abgaben zu minimieren, Abläufe zu beschleunigen und manuelle Arbeiten und menschliche Fehler zu reduzieren. Wenn Sie starke interne Prozesse aufbauen, mit erfahrenen Dienstleistern zusammenarbeiten und die Vorteile der Automatisierung nutzen, erhöhen Sie die Chance, Waren kostengünstig und problemlos über Grenzen zu transportieren, erheblich.

Lassen Sie Fragestellungen wie Zoll, Lagerhaltungskosten und andere Komponenten in Ihre strategischen Beschaffungsentscheidungen einfließen. Denken Sie daran, dass sich Zoll- und Frachtsätze, rechtliche Vorgaben und der Wert von Währungen regelmäßig ändern. Entscheidungen müssen also regelmäßig überprüft werden – denn das Thema Zoll lebt.

Die Autorin

Katja Seemann ist Beraterin für Zoll und SAP bei der dbh Logistics IT AG. Seit über zehn Jahren unterstützt sie Unternehmen bei der Optimierung ihrer Zoll- und Außenhandelsprozesse.

Kontakt:
Tel: 0421 30902-700
E-Mail: sales@dbh.de
www.dbh.de

JETZT ABONNEMENT ANFORDERN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung