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Intrastat Leitfaden in 23. Auflage veröffentlicht

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In der Intrahandelsstatistik (Abkürzung: Intrastat) wird der Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedern der EU erfasst. Das Statistische Bundesamt hat nun für das Jahr 2021 den Intrastat Leitfaden in 23. Auflage veröffentlicht. Grundsätzlich enthält der Leitfaden alle Informationen und Schlüsselnummern, die zur Erstellung von Intrastat-Meldungen notwendig sind. Diese Informationen werden außerdem anhand von Online-Formularanmeldungen dargestellt.

Ein Beispiel der Aktualisierungen des Intrastat Leitfadens bezieht sich auf die zukünftig verpflichtende Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Handel mit EU-Partnern. Folgende Angaben sind notwendig:

  • USt-IdNr. des EU-Partners
  • Ursprungsland der Ware in Verkehrsrichtung Versendung

Beteiligte müssen also diese Informationen in die entsprechenden Felder im Online-Formular aufnehmen. Aktuell sind diese Angaben noch freiwillig, ab dem 01.01.2022 werden sie dann zu Pflichtmerkmalen.

Folgender Link enthält die aktuelle elektronische Fassung des Dokuments:
https://www-idev.destatis.de/idev/doc/intra/doc/Intrahandel_Leitfaden.pdf

(Quelle: www-idev.destatis.de)

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