Japan-Freihandelsabkommen seit 01.02.2019 in Kraft - zoll-export.de
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Japan-Freihandelsabkommen seit 01.02.2019 in Kraft

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Als noch letzte Hürde hat der Rat dem EU-Japan Freihandelsabkommen zugestimmt. Die Ratifizierung durch Japan war bereits erfolgt, und auch das Europaparlament hatte am 12.12.2018 seine Zustimmung gegeben. Damit konnte das Abkommen am 01.02.2019 in Kraft treten.

Die im EU-Japan-EPA präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln unterscheiden sich von den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen. Hierzu werden wir unsere Leser in der April-Ausgabe mit einem Fachartikel zur praktischen Handhabung unterstützen.

Der deutsche Zoll hat auf seiner Seite außerdem ein Merkblatt mit den Ursprungsregeln veröffentlicht. Da als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) vorgesehen ist, wurde das Merkblatt REX angepasst.

(Quelle: www.zoll.deBericht aus Brüssel, Ausgabe 01.2019)

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