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Neue Genehmigungscodierungen für ATLAS
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Die Genehmigungscodierungen für ATLAS wurden geändert. Dementsprechend müssen exportierende Unternehmen bei der Ausfuhranmeldung von genehmigungspflichtigen Gütern seit dem 01.10.2021 neue Codierungen angeben. Je nachdem, welche Genehmigungsart dabei nun verwendet wird, gelten jetzt unterschiedliche Codierungen. Die bisherigen verwendeten Codierung X002 fallen damit weg. Wenn Firmen die X002-Codierung im Oktober noch verwendet haben, ist davon auszugehen, dass die Verknüpfung mit der bestehenden BAFA-Genehmigung nicht mehr funktioniert. Jedoch bleiben die Qualifikationen unverändert.
Die ATLAS-Info 0224/21 (Datum: 28.09.2021) gibt eine tabellarische Darstellung wieder, anhand deren eingesehen werden kann, welche Genehmigungstypen und Codierungen für die ATLAS-Anmeldung gelten. Die Änderung der Genehmigungscodierungen für ATLAS hängt mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Dual-Use- Verordnung zusammen. Denn in deren Kontext gab es eine Überarbeitung bei den Bestimmungen zur Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Die Änderungen wurden in das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungen, elektronische Abschreibung“ (Hrsg. Generalzolldirektion) übernommen.
(Quelle: www.stuttgart.ihk24.de)