Neue USt-ID-Nr. in den Niederlanden
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Neue USt-ID-Nr. in den Niederlanden

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In den Niederlanden registrierte Einzelunternehmern wird nach Angaben der zuständigen Behörden eine neue Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt. Diese ist seit dem 01.01.2020 bei innergemeinschaftlichen Umsätzen verpflichtend zu verwenden. Die Informationen dazu finden sich im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Nr. 2019/0826291. Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

(Quelle: Newsletter Außenwirtschaft 1/2020, IHK Coburg)

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