Modernisierung der Ursprungsregeln in der PEM - zoll-export.de
AKTUELLES

Modernisierung der Ursprungsregeln in der PEM

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Bereits im Jahr 2019 haben sich die Europäische Union (EU) und ein großer Teil der weiteren Mitgliedstaaten des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln“ (PEM) auf eine Modernisierung der Ursprungsregeln in der PEM geeinigt. Exportierende Unternehmen können die neuen PEM-Übergangsregeln dann optional zu den bisherigen Regeln nutzen. Die Übergangsregeln sollen finanzielle Einsparungen bei der Erhebung von Zöllen bringen. Diese Regeln sind seit dem 01.09.2021 in Kraft und gelten bislang für die Länder, Schweiz, Norwegen, Island und Färöer.

Die übrigen Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2021 bzw. Anfang 2022 ebenfalls integriert werden. Die einzigen Länder, die der Regelung noch nicht zugestimmt haben, sind Marokko, Algerien und Syrien.

Die wesentlichen Vereinfachungen durch die Modernisierung der Ursprungsregeln in der PEM sind beispielsweise einfachere Be-/Verarbeitungsregeln für mehrere HS-Kapitel oder die Nutzung gleitender Durchschnittspreise bei Ursprungskalkulationen. Die Modernisierung erfolgt zunächst durch Übergangsregeln. Die alten Nachweise „EUR-MED“ bzw. „Ursprungserklärung-MED“ entfallen dadurch. Weil noch nicht alle Mitgliedstaaten der neuen Regelung zugestimmt haben, können Ausführer übergangsweise voraussichtlich sowohl die alten als auch die neuen PEM-Ursprungsregelsysteme anwenden. Unternehmen können zwischen beiden Systemen sendungsbezogen wählen. Entsprechend sieht die Modernisierung auch zwei Kumulierungszonen vor.

(Quelle: www.dihk.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung