Zentrale Abwicklung bei Einfuhren: Zoll informiert - zoll-export.de
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UZK: Zoll informiert über zentrale Abwicklung bei der Einfuhr

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In einer Fachmeldung vom 11.08.2021 informiert der Zoll über die zentrale Abwicklung bei Einfuhren. Demnach soll ab dem 11.08.2021 in Deutschland eine mitgliedstaatenübergreifende zentrale Abwicklung bei Einfuhren im Rahmen der Einfuhr auch für Anmeldungen zum zollrechtlich freien Verkehr möglich sein (der sog. centralised clearance import, CCI).

Die Bewilligung für das Verfahren müssen Exporteure entsprechend den anderen mitgliedstaatenübergreifenden zollrechtlichen Bewilligungen stellen. Dies erfolgt über das EU-Trader-Portal. Des Weiteren muss das Unternehmen, welches den Antrag stellt, zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen sein (Authorised Economic Opterator, AEO-C). Die Vereinfachung ermöglicht Unternehmen mit EU-weiten Wareneingängen, ihre einfuhrbezogenen Zollprozesse in Deutschland besser zu bündeln.

Da die Kommunikation zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht automatisiert abläuft, müssen die Informationen über Warengestellung und Schließung des Verfahrens der Vorübergehenden Verwahrung vom einen Mitgliedstaat in den anderen noch manuell bei der Zollstelle des ersten Mitgliedstaats ausgelöst werden.

(Quelle: www.zoll.de)

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