UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2023 - zoll-export.de
AKTUELLES

UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2023

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Ab dem 01.01.2023 müssen Ausführer ihre Produkte, die nach Großbritannien eingeführt werden sollen, mit einer UKCA-Kennzeichnung versehen. Dieses Label ersetzt die CE-Kennzeichnung. Dadurch erfolgt die Umwandlung aller harmonisierten europäischen Normen in britische Standards (designated standards), wobei der Inhalt jedoch identisch bleibt.

Die britische Regierung hat angegeben, dass sie EU-Zertifikate zunächst noch länger anerkennen würde, um die Umstellung für Unternehmen zu erleichtern. So verlängert sie beispielsweise die Frist für Hersteller von Bauprodukten nach dem AVCP-System 3, wenn eine Benannte Stelle in der EU deren Produkte vor dem 01.01.2023 getestet hat. Eine erneute Prüfung durch die britische Prüfstelle ist dann nicht notwendig, um die UKCA-Kennzeichnung zu nutzen.

Für Nordirland gilt auch weiterhin der Standard des EU-Binnenmarkts, da das Nordirland-Protokoll hier eine Orientierung an den EU-Normen vorsieht. Bezüglich Zollerhebungen auf Waren können Unternehmen für Exporte von EU-Ursprungswaren die zollfreie Einfuhr gemäß dem Handels- und
Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geltend machen.

(Quelle: www.gtai.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung