USMCA-Abkommen soll am 01.07.2020 in Kraft treten - zoll-export.de
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USMCA-Abkommen soll am 01.07.2020 in Kraft treten

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Ende 2018 hatten die Staats- und Regierungschefs von Kanada, Mexiko und den USA das USMCA-Abkommen am Rande des G20-Gipfels in Buenos Aires unterzeichnet. Nach der letzten noch ausstehenden Ratifizierung durch Kanada im März 2020 soll das USMCA-Abkommen nun am 01.07.2020 in Kraft treten.

Zuletzt gab es seitens der wichtigsten Verbände der Autoindustrie große Bedenken aufgrund der Corona-Pandemie. In einer gemeinsamen Pressemitteilung gaben sie zu Bedenken, dass inmitten der globalen Pandemie die Lieferketten erheblich gestört seien. Demnach legten Branche alle verfügbaren Ressourcen auf die Steuerung der Produktion.

Was noch ausstehe, seien die einheitlichen Vorschriften für die Ursprungsregeln für Kraftfahrzeuge. Die zuständigen Institutionen müssten diese erst noch erlassen. Denn ohne sie blieben den Unternehmen viele Fragen zur Interpretation der neuen Regeln offen.

Das Abkommen sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren die Hersteller nur noch Fahrzeuge mit einer regionalen Wertschöpfung von mindestens 75 % zollfrei innerhalb Nordamerikas handeln können. Auch für Komponenten soll diese Mindestregelung gelten, sodass u. a. Motoren oder Batterien, Getriebe und Lenksysteme künftig vermehrt in Nordamerika gefertigt werden. Für die verwendeten Rohstoffe Stahl und Aluminium gilt, dass mindestens 70 % aus der Region stammen müssen. Der US-Verband Motor & Equipment Manufacturers Association (MEMA) hat zu dem Abkommen eine gute Übersichtsgrafik erstellt, die die verschiedenen Phasen gut darstellen: https://www.mema.org/usmca-0

(Quellen: www.gtai.de; https://www.mema.org/)

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