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Neues EU-Mexiko-Handelsabkommen – Verhandlungsabschluss

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Die Europäische Union (EU) und Mexiko haben ein neues EU-Mexiko-Handelsabkommen beschlossen. Die Einigung erfolgte am 28.04.2020 als die beiden Parteien das letzte noch ausstehende Element der Aushandlung ihres neuen Handelsabkommens abschlossen. Damit läuft praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko im Rahmen des Abkommens zollfrei ab. Auch Regeln zur nachhaltigen Entwicklung sowie die Verpflichtung zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens sind Teil des Abkommens.

Zum ersten Mal hat sich die EU außerdem in Fragen des Investitionsschutzes mit einem lateinamerikanischen Land geeinigt. Außerdem sorgen einfachere Zollverfahren für die Förderung der Ausfuhr.

Mit einem bilateralen Warenhandel im Wert von 66 Mrd. Euro und einem Handel mit Dienstleistungen im Wert von weiteren 19 Mrd. Euro (Daten von 2019 bzw. 2018) ist Mexiko der wichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika. Pro Jahr wickeln die Staaten Warenausfuhren der EU nach Mexiko im Wert von mehr als 39 Mrd. Euro ab. Seit dem Inkrafttreten des ursprünglichen Abkommens im Jahr 2001 hat sich der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko mehr als verdreifacht.

Fahrplan bis zum Abschluss des Abkommens

  • Aktuell: Abschluss der rechtlichen Überarbeitung des Abkommens
  • Nach Abschluss des Verfahrens: Übersetzung in alle EU-Sprachen
  • Nach der Übersetzung: Zuleitung des Kommissionsvorschlags an den Rat und das Europäischen Parlament zur Unterzeichnung und zum Abschluss

(Quelle: PM vom 20.04.2020; © Europäische Union, 1995–2020; https://ec.europa.eu/germany/news/20200429-eu-mexiko-handelsabkommen_de)

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