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Verfahren gegen UK wegen Nordirlandprotokoll

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Am 15.06.2022 hat die Europäische Kommission drei Verfahren gegen UK eingeleitet. Dabei geht es konkret um Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Nichteinhaltung des Nordirlandprotokolls. Im gleichen Zug hat sie konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet, um den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland in Zukunft zu erleichtern. Trotz wiederholter Aufforderung hält Großbritannien wesentliche Bestandteile des Nordirlandprotokolls nicht ein und verstößt im Zuge dessen gegen geltendes Völkerrecht.

Zwei neue Verfahren gegen UK hat die EU wegen Verstößen gegen gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften der EU und Verstößen gegen die Meldepflicht von Handelsstatistiken eingeleitet. Die Vertragsverletzungsverfahren haben zum Ziel, dass das Vereinigte Königreich das Protokoll in einer Reihe von relevanten Schlüsselbereichen wieder einhält.

Erklärtes Ziel ist dabei, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder zu schützen. Die EU-Kommission hat außerdem weitere Einzelheiten zu möglichen Lösungen vorgeschlagen, wie der Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland funktionieren kann.

Den erste Vorschlag hierzu hat sie bereits im Oktober 2021 vorgelegt. Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist nun aufgefordert, sich ernsthaft und konstruktiv mit den Lösungsvorschlägen zu befassen.

(Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu)

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