Anpassungen bei Allgemeinen Genehmigungen - zoll-export.de
AKTUELLES

Anpassungen bei Allgemeinen Genehmigungen

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einige Anpassungen bei den Allgemeinen Genehmigungen vorgenommen. Dazu gehört u. a. die Verlängerung der nachfolgenden Nummern:

  • Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie
  • die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28

Diese Allgemeinen Genehmigungen wurden offiziell bis zum 31.03.2022 verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 ist derzeit bereits bis zum 31.03.2022 gültig. Daher wird sie nicht verlängert.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 23 bleiben inhaltlich unverändert. Es wird lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass sich  u. a. für Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) inhaltliche Änderungen ergeben werden. Dies geschieht aufgrund der Neufassung der Verordnung.

Für die Genehmigung Nr. 24 ergibt sich eine inhaltliche Änderung in Nr. 3.2 und Abschnitt II sowie unter Ziffer 4.1 b) des Abschnitts II.

(Quelle: www.bafa.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung