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Antidumping-Leitfaden von EU veröffentlicht

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Im April dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Antidumping-Leitfaden in deutscher Sprache herausgegeben. Anhand dieses Leitfadens können sich Unternehmen orientieren und prüfen, was bei der Ausarbeitung eines Antidumping-Antrags zu beachten ist. Außerdem erhält der Leitfaden Informationen dazu, welche Details sie bei der Europäischen Kommission vorlegen müssen. Darauf aufbauend wird geprüft, ob eine Untersuchung zur Prüfung mutmaßlich gedumpter Einfuhren eingeleitet werden muss.

Um den Antrag umfassend prüfen zu können, wird eine sorgfältige Dokumentation und ordnungsgemäße Begründung verlangt. Darüber hinaus muss der Antragsteller schriftliche Nachweise vorlegen und stichhaltige Argumente liefern (inkl. Zeitraum und Methode, auf die sich die Daten beziehen). Diese Argumente sollen erläutern, wieso eine Prüfung legitim ist. Folgende Inhalte müssen in jeden Fall Teil des Antrags sein:

  • ausführliche Informationen zur betroffenen Ware und ggf. einschließlich Herstellungsverfahren und Verwendungen
  • Zusammenfassung des Falls
  • Liste der bekanntermaßen von der Untersuchung betroffene Parteien

(Quelle: https://trade.ec.europa.eu)

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