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BAFA ermöglicht elektronische Genehmigungserteilungen

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Einführung von elektronischen Genehmigungserteilungen zum 01.03.2021 zugelassen. Der Bundesanzeiger veröffentlichte dies vor Kurzem in einer offiziellen Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung bezieht sich insbesondere auf Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen zu Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts. Mit der Verwendung der elektronischen Form entfällt nun die bislang übliche Zusendung der Bescheide in Papierform. Unternehmen können nun direkt nach der elektronischen Übermittlung im ELAN-K2-Ausfuhr-Portal mit den Genehmigungen arbeiten.

Von den elektronischen Genehmigungserteilungen ausgenommen sind Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231), Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese müssen Unternehmen nach wie vor in Papierform einreichen.

Für elektronische Genehmigungen können Akteure dann auch schriftlich bestätigte Zweitausfertigung beantragen, sofern der Genehmigungsinhaber dies unverzüglich geltend macht (z. B. wenn die ausländische Zollstelle die elektronische Genehmigung nicht akzeptiert).

(Quelle: www.bafa.de)

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