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Am 28.06.2019 haben sich die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay mit der EU auf ein umfassendes Freihandelsabkommen verständigt.

Wegfall von Zöllen im Wert von 4 Mrd. Euro

Durch das Abkommen sollen die Märkte der Mercosur-Staaten der EU geöffnet werden, die Mehrheit der Zölle auf EU-Ausfuhren in den Mercosur wird entfallen. Damit können Zölle im Wert von über 4 Mrd. Euro pro Jahr wegfallen.

Einige Industriezweige und auch der Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU, die von bisher hohen Zöllen betroffen waren, werden von diesem Abkommen profitieren, u. a. in den Produktbereichen:

  • Autos (Zollsatz 35 %), Autoteile (14 bis 18 %), Maschinen (14 bis 20 %), Chemikalien (bis zu 18 %)
  • Schokolade und Süßwaren (20 %), Weine (27 %, Champagner (20 bis 35 %) oder Spirituosen (20 bis 35 %).

Schutz vor Fälschungen

Um Fälschungen zu verhindern, führen die Mercosur-Länder außerdem rechtliche Garantien für den Schutz von 357 europäischen Lebensmittel- und Getränkeerzeugnissen ein, für die geografische Angaben anerkannt sind, z. B. Münchener Bier oder Tiroler Speck.

Daneben steht die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens explizit im Abkommen. Im eigenen Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung geht es u. a. um die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder. Ziel ist außerdem eine engere Zusammenarbeit in Bezug auf einen nachhaltigeren Ansatz in der Landwirtschaft.

Hohe Standards bleiben erhalten

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bleiben die Standards der EU unangetastet. Dazu wurden im Abkommen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit festgehalten.
Das Handelsabkommen ist Teil eines Assoziationsabkommens‚ über das zwischen der EU und den Mercosur-Ländern verhandelt wird.

So geht es nun weiter

Nach Festlegung der letzten technischen Details sowie einer rechtlichen Überarbeitung des vereinbarten Textes vornehmen, wird die Kommission die endgültige Fassung des Assoziierungsabkommens den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorlegen.

(Quelle: https://ec.europa.eu/germany; Pressemitteilung vom 01.07.2019, © Europäische Union, 1995-2019)

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