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Lieferverzögerungen aufgrund des Corona-Virus – liegt Höhere Gewalt vor?

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Unternehmen berufen sich bei Lieferverzögerungen auf höhere Gewalt – doch ist das zulässig?

Durch das Coronavirus gib es schwerwiegende Folgen für die Weltwirtschaft. Nachdem es in der Lieferkette immer mehr zu Lieferverzögerungen aufgrund des Coronavirus kommt, berufen sich Unternehmen zunehmend vorschnell auf Höhere Gewalt (force majeure). Doch nicht immer ist das möglich, es kommt auf die Vertragsgestaltung an.

Hierzu empfehlen wir den kompakten Beitrag „Coronavirus: Höhere Gewalt möglich? 5 Tipps“ von Rechtsanwalt und Stammautor der ZOLL.EXPORT, Dr. Tristan Wegner.

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