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OECD: Neue Regeln für Exportfinanzierung

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Ende März haben sich die OECD-Länder auf neue Regelungen bezüglich der Exportfinanzierung geeinigt. Demnach soll mit einer „Sektorvereinbarung Klimawandel“ der Anwendungsbereich grüner und klimafreundlicher Projekte vergrößert werden. Für diese Projekte gilt dann eine längere Rückzahlungsfrist, wenn sie gemäß der Sektorvereinbarung förderfähig sind.
Folgende Bereiche werden unterstützt:

  • Umweltverträgliche Energieerzeugung
  • CO2-Abscheidung, -speicherung und -transport
  • Energieübertragung, -verteilung und -speicherung
  • Sauberer Wasserstoff und Ammoniak
  • Emissionsarme Produktion
  • Null-Emissionen Ammoniak
  • Emissionsarme Produktion
  • Emissionsfreier und emissionsarmer Verkehr
  • Saubere Energieminerale und Erze

Die maximale Kreditlaufzeit wird bei klima- und umweltfreundlichen Geschäften zudem von 18 auf bis zu 22 Jahre und bei den meisten anderen Projekten von 8,5 und 10 Jahren auf bis zu 15 Jahre erhöht. Das Inkrafttreten dieser Reform soll im Laufe des Jahres stattfinden. Die Teilnehmer müssen noch formelle interne Entscheidungsprozesse abschließen.

(Quelle: www.zoll.de)

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