Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze - zoll-export.de
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Flexibilisierung der Regeln für ermäßigte Mehrwertsteuersätze

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Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben gemeinschaftlich beschlossen, dass es mehr Flexibilität bei den Regelungen für ermäßigte Mehrwertsteuersätze geben soll. Dies betrifft die künftige Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze und in Ausnahmefällen auch den Nullsatz. Im Zuge dessen hatten sich die Mitgliedstaaten am 07.12.2021 auf den Entwurf verständigt. Dieser  ermöglicht den Staaten größere Freiheit bei der Frage, welche Waren und Dienstleistungen sie mit einem ermäßigten Steuersatz belegen können.

Es ist dabei grundlegend möglich, 24 Positionen aus einem erweiterten Katalog auszuwählen. Demnach dürfen Sie für max. sieben Positionen aus dieser Liste eine Besteuerung von 0 % angeben. Inwiefern Deutschland von der Flexibilisierung Gebrauch machen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

(Quelle: www.hannover.ihk.de)

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