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vZTA Antrag seit 01.10.2019 nur noch elektronisch

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Seit dem 01.10.2019 erfolgt die Antragstellung auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ausschließlich mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung (Art. 6 Zollkodex der Union).

Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich Wirtschaftsbeteiligte für den Zugang zum Bürger- und Geschäftskunden Portal (BuG) authentifizieren und erhalten ein BuG-Postfach. Danach kann der Antragsteller bzw. Vertreter den elektronischen Antrag (eAntrag) auswählen und eingeben.

Hinweise zum Ausfüllen des eAntrags:

  • bestimmte Angaben (z. B. Adressdaten) werden in Feld 1/Feld 3 nach der Eingabe der EORI-Nummer automatisch aus den Stammdaten eingefügt
  • Feld 2 wird nicht mehr angezeigt.

Erforderliche Unterlagen und Bilder können im PDF- bzw. JPEG-Format im Antrag hochgeladen werden.

Nach dem Absenden des Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung und ein Antragsbegleitdokument in sein Postfach.

Das Antragsbegleitdokument muss verwendet werden, wenn z. B. Warenmuster und Warenproben oder weitere Unterlagen an das HZA Hannover geschickt werden sollen, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum eAntrag erfolgen kann.

(Quelle: www.zoll.de)

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