Ob Sie es glauben wollen oder nicht: Das Lieferkettengesetz wird sich zwangsläufig auch auf Sie und damit auf die Zollabteilung in Ihrem Unternehmen auswirken.
Im Zuge der Überarbeitung des Verpackungsgesetzes hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister nun weiteres Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.