Durch die 12. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 29.12.2018, die bisher nach § 7 ein Verbot von Boykott- Erklärungen vorsah, wurde der Anwendungsbereich klargestellt.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/39 der Kommission vom 10.01.2019 wurden Anhang III und Anhang IV der bisherigen Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert.
Das bereits seit dem 31.12.2010 bestehende Einfuhr- und Verkaufsverbot von Glühlampen für den Gebrauch in Haushalten wird ab dem 31.12.2019 auf Halogenlampen aller Typen und Modelle ausgeweitet.
Besonders im Rahmen der Erteilung und Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen oder Zertifizierungsverfahren wie AEO, zugelassenem Ausführer oder auch Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung benennen viele Firmen einen sog. „betrieblichen Zollbeauftragten“.
Besonders im Rahmen der Erteilung und Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen oder Zertifizierungsverfahren wie AEO, zugelassenem Ausführer oder auch Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung benennen viele Firmen einen sog. „betrieblichen Zollbeauftragten“.
Besonders im Rahmen der Erteilung und Neubewertung von zollrechtlichen Bewilligungen oder Zertifizierungsverfahren wie AEO, zugelassenem Ausführer oder auch Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung benennen viele Firmen einen sog. „betrieblichen Zollbeauftragten“.